Wenn Sie eine Immobilie besitzen, verkaufen oder vermieten möchten, ist der Energieausweis ein unverzichtbares Dokument. Er ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Indikator für die Energieeffizienz einer Immobilie. Er gibt Ihnen als Eigentümer, aber auch potenziellen Käufern oder Mietern wichtige Hinweise über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten.
Ein Energieausweis ist im Wesentlichen der energetische "Ausweis" einer Immobilie. Er dokumentiert die Energieeffizienzklasse und liefert damit eine grundlegende Bewertung des energetischen Zustands eines Gebäudes. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten werden Immobilien in verschiedene Effizienzklassen eingeteilt – von "A+" für sehr effizient bis "H" für ineffizient. Der Energieausweis enthält wichtige Angaben wie den Energieverbrauch beziehungsweise -bedarf, die wesentlichen Energieträger für Heizung und Warmwasser und bei neueren Ausweisen auch Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Neben diesen Angaben enthält der Ausweis das Baujahr der Immobilie, das Ausstellungsdatum und gegebenenfalls den Zeitraum der letzten Sanierungsmaßnahmen.
Wir unterscheiden zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre, der durch Heizkostenabrechnungen oder andere Verbrauchsinformationen ermittelt wird und somit einen realen Verbrauchswert der Immobilie widerspiegelt.
Im Gegensatz dazu steht der Bedarfsausweis, der auf einer detaillierten technischen Analyse des Gebäudes beruht. Er bewertet, wie viel Energie das Gebäude aufgrund seiner Bausubstanz, Dämmung und Anlagentechnik verbrauchen müsste – die individuelle Nutzung durch die Bewohner spielt dabei keine Rolle.
Doch welchen Energieausweis brauchen Sie für Ihre Immobilie? Bei sanierten oder nach 1977 errichteten Gebäuden ist die Entscheidung einfach – hier reicht in der Regel der Verbrauchsausweis. Er spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch wider und ist weniger aufwendig zu erstellen. Bei älteren, unsanierten Gebäuden sowie bei Neubauten oder umfassenden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen ist dagegen der Bedarfsausweis unumgänglich. Er liefert eine detaillierte Analyse und ist daher aussagekräftiger in Bezug auf die energetische Qualität des Gebäudes.
Den Energieausweis erhalten Sie von einem qualifizierten Fachmann, zum Beispiel einem Energieberater, Architekten oder Fachingenieur. Das Verfahren beginnt mit der Auswahl eines zugelassenen Ausstellers, der dann Ihre Immobilie hinsichtlich ihrer Energieeffizienz bewertet. Dazu benötigt der Experte detaillierte Informationen über Ihr Gebäude, zum Beispiel das Baujahr, die Gebäudenutzfläche, die verbauten Materialien sowie die vorhandenen Heiz- und Energiesysteme. Nach der Erfassung und Auswertung dieser Daten stellt der Aussteller den Energieausweis aus, der zehn Jahre gültig ist.
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